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E-Rechnungspflicht2025 aktuell

XRechnung Pflicht 2025:
Was müssen Unternehmen wissen?

Die E-Rechnungspflicht kommt schrittweise auf alle deutschen Unternehmen zu. Erfahren Sie, wer betroffen ist, welche Fristen gelten und wie Sie sich jetzt vorbereiten können.

April 2026 6 Min. Lesezeit KermaLabs

Wichtiger Hinweis

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle in Deutschland ansässigen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Das Versenden von E-Rechnungen wird schrittweise ab 2025 verpflichtend. Bereiten Sie sich jetzt vor.

Was ist die E-Rechnungspflicht?

Mit dem Wachstumschancengesetz hat Deutschland die europäische Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung umgesetzt. Ab 2025 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich (Business-to-Business) schrittweise zur Pflicht — zunächst das Empfangen, später auch das Versenden.

Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist nicht einfach eine PDF-Datei per E-Mail. Sie muss einem strukturierten elektronischen Format entsprechen — konkret dem XRechnung- oder ZUGFeRD-Standard, die beide der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.

Wer ist betroffen?

Die E-Rechnungspflicht betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die im Inland ansässig sind und Umsätze im B2B-Bereich tätigen, für die die Umsatzsteuerpflicht gilt. Ausgenommen sind lediglich:

  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG (bis bestimmte Umsatzgrenzen)
  • Rechnungen über steuerfreie Umsätze
  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
  • Rechnungen unter 250 Euro (Kleinbetragsrechnungen)

Die Fristen im Überblick

1. Januar 2025 ✓ bereits in Kraft

Empfangspflicht für alle Unternehmen

Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Das Versenden ist noch nicht verpflichtend.

1. Januar 2027

Versandpflicht für große Unternehmen

Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 Euro müssen E-Rechnungen versenden.

1. Januar 2028

Versandpflicht für alle Unternehmen

Alle B2B-Rechnungen müssen als E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD) ausgestellt werden.

XRechnung oder ZUGFeRD?

Beide Formate erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Der Unterschied liegt in der Darstellung:

XRechnung

Reine XML-Datei ohne visuelle Darstellung. Pflichtformat für Rechnungen an Bundesbehörden (B2G). Ideal für automatisierte Verarbeitung.

ZUGFeRD

Hybridformat: lesbares PDF mit eingebettetem XML. Für Menschen und Maschinen lesbar. Ideal für B2B-Rechnungen mit menschlicher Prüfung.

Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen empfiehlt sich ZUGFeRD, da die Rechnung weiterhin als vertrautes PDF lesbar bleibt und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Was passiert bei Verstößen?

Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt: Eine Rechnung, die nicht dem geforderten Format entspricht, ist steuerrechtlich keine ordnungsgemäße Rechnung. Das bedeutet:

  • Der Rechnungsempfänger kann den Vorsteuerabzug verlieren
  • Bußgelder sind möglich
  • Zahlungsverzögerungen durch Zurückweisung der Rechnung

Wie bereite ich mich vor?

Die gute Nachricht: Die Umstellung ist einfacher als viele befürchten. Mit RechnungNova können Sie sofort loslegen:

1

Kostenloses Konto erstellen

In 2 Minuten registriert — keine Kreditkarte erforderlich.

2

Unternehmensdaten hinterlegen

Logo, USt-IdNr., IBAN und Adresse einmalig eingeben.

3

Erste XRechnung erstellen

Empfänger, Positionen, Mehrwertsteuer — fertig.

4

KoSIT-Validierung prüfen

Jede Rechnung wird automatisch gegen den offiziellen KoSIT-Validator geprüft.

Fazit

Die E-Rechnungspflicht ist keine Bürde, sondern eine Chance zur Digitalisierung Ihrer Buchhaltung. Wer jetzt handelt, spart später Zeit und vermeidet Stress. Mit der richtigen Software ist die Umstellung in wenigen Minuten erledigt.

RechnungNova bietet Ihnen KoSIT-validierte XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen — EN 16931 konform, DSGVO-sicher, dauerhaft kostenlos für bis zu 5 Rechnungen pro Monat.

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