Die E-Rechnungspflicht kommt schrittweise auf alle deutschen Unternehmen zu. Erfahren Sie, wer betroffen ist, welche Fristen gelten und wie Sie sich jetzt vorbereiten können.
Wichtiger Hinweis
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle in Deutschland ansässigen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Das Versenden von E-Rechnungen wird schrittweise ab 2025 verpflichtend. Bereiten Sie sich jetzt vor.
Mit dem Wachstumschancengesetz hat Deutschland die europäische Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung umgesetzt. Ab 2025 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich (Business-to-Business) schrittweise zur Pflicht — zunächst das Empfangen, später auch das Versenden.
Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist nicht einfach eine PDF-Datei per E-Mail. Sie muss einem strukturierten elektronischen Format entsprechen — konkret dem XRechnung- oder ZUGFeRD-Standard, die beide der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.
Die E-Rechnungspflicht betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die im Inland ansässig sind und Umsätze im B2B-Bereich tätigen, für die die Umsatzsteuerpflicht gilt. Ausgenommen sind lediglich:
1. Januar 2025 ✓ bereits in Kraft
Empfangspflicht für alle Unternehmen
Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Das Versenden ist noch nicht verpflichtend.
1. Januar 2027
Versandpflicht für große Unternehmen
Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 Euro müssen E-Rechnungen versenden.
1. Januar 2028
Versandpflicht für alle Unternehmen
Alle B2B-Rechnungen müssen als E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD) ausgestellt werden.
Beide Formate erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Der Unterschied liegt in der Darstellung:
XRechnung
Reine XML-Datei ohne visuelle Darstellung. Pflichtformat für Rechnungen an Bundesbehörden (B2G). Ideal für automatisierte Verarbeitung.
ZUGFeRD
Hybridformat: lesbares PDF mit eingebettetem XML. Für Menschen und Maschinen lesbar. Ideal für B2B-Rechnungen mit menschlicher Prüfung.
Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen empfiehlt sich ZUGFeRD, da die Rechnung weiterhin als vertrautes PDF lesbar bleibt und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt: Eine Rechnung, die nicht dem geforderten Format entspricht, ist steuerrechtlich keine ordnungsgemäße Rechnung. Das bedeutet:
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