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GoBD

GoBD-konforme Archivierung:
Was ist Pflicht?

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) regeln, wie Unternehmen ihre Geschäftsunterlagen — einschließlich E-Rechnungen — aufbewahren müssen. Was genau ist Pflicht?

April 2026 5 Min. Lesezeit KermaLabs

Was sind die GoBD?

Die GoBD sind ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF), das die Anforderungen des Handels- und Steuerrechts an die elektronische Buchführung und Archivierung konkretisiert. Sie gelten für alle buchführungspflichtigen Unternehmen in Deutschland und müssen bei jeder Betriebsprüfung nachgewiesen werden können.

Kurz gesagt: Die GoBD regeln, wie Sie Ihre Rechnungen, Belege und Buchungen digital aufbewahren müssen, damit das Finanzamt sie im Rahmen einer Betriebsprüfung akzeptiert.

Die wichtigsten GoBD-Anforderungen

Unveränderbarkeit

Archivierte Dokumente dürfen nicht nachträglich verändert werden. Jede Änderung muss protokolliert werden.

Vollständigkeit

Alle steuerlich relevanten Dokumente müssen archiviert werden — keine Lücken in der Buchführung.

Zeitgerechtigkeit

Dokumente müssen zeitnah erfasst und archiviert werden — in der Regel innerhalb von 10 Tagen.

Nachvollziehbarkeit

Jeder Geschäftsvorfall muss von der Rechnung bis zur Buchung lückenlos nachvollziehbar sein.

Aufbewahrungsfristen

Die steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO sind klar geregelt:

DokumentenartAufbewahrungsfrist
Rechnungen (Eingangs- und Ausgangsrechnungen)10 Jahre
Buchungsbelege10 Jahre
Handelsbriefe (empfangen)6 Jahre
Handelsbriefe (versendet)6 Jahre
Sonstige steuerlich relevante Unterlagen6 Jahre

Wichtig: Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Eine Rechnung vom Januar 2025 muss bis Ende 2035 aufbewahrt werden.

E-Rechnungen und GoBD: Was gilt?

E-Rechnungen müssen in ihrem Originalformat archiviert werden. Das bedeutet:

Eine XRechnung muss als XML-Datei archiviert werden — nicht nur als Screenshot
Eine ZUGFeRD-Rechnung muss als PDF/A-3 Datei archiviert werden
Das eingebettete XML in der ZUGFeRD-Datei muss erhalten bleiben
Konvertierungen in andere Formate sind nur unter strengen Bedingungen erlaubt
Der Archivierungspfad (wer hat wann archiviert) muss dokumentiert sein

Was passiert bei GoBD-Verstößen?

Bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt die Buchführung verwerfen, wenn GoBD-Anforderungen nicht eingehalten wurden. Die Folgen:

Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt
Nachzahlungen inklusive Zinsen
Im Extremfall: Strafzuschläge

GoBD-Archivierung mit RechnungNova

RechnungNova speichert alle Rechnungen automatisch in einem GoBD-konformen Format. Im Business- und Pro-Plan können Sie jederzeit einen vollständigen GoBD-Export herunterladen — ein ZIP-Archiv mit allen Rechnungen und einem standardisierten Index, der direkt an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt übergeben werden kann.

Zusätzlich bietet RechnungNova einen DATEV-Export — einen CSV-Buchungsstapel im DATEV-Format, den Ihr Steuerberater direkt in DATEV importieren kann.

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Automatische GoBD-Archivierung

Alle Rechnungen werden automatisch GoBD-konform archiviert. GoBD-Export und DATEV-Export ab Business-Plan.

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