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GoBD Aufbewahrungsfristen 2025:
Vollständige Übersicht

Wie lange müssen Sie Rechnungen, Belege und Geschäftsunterlagen aufbewahren? Die GoBD und das HGB schreiben klare Fristen vor — ein Verstoß kann bei der Betriebsprüfung teuer werden. Hier sind alle Fristen auf einen Blick.

Mai 2026 5 Min. Lesezeit KermaLabs

Wichtig

Die Aufbewahrungsfristen beginnen immer mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist — nicht mit dem Datum des Dokuments selbst.

Aufbewahrungsfristen im Überblick

DokumentenartFristRechtsgrundlage
Ausgangsrechnungen10 Jahre§ 147 AO, § 257 HGB
Eingangsrechnungen10 Jahre§ 147 AO, § 257 HGB
Buchungsbelege10 Jahre§ 147 AO
Jahresabschlüsse / Bilanzen10 Jahre§ 147 AO, § 257 HGB
Inventare10 Jahre§ 147 AO
Kassenberichte / Kassenbücher10 Jahre§ 147 AO
Geschäftsbriefe (empfangen)6 Jahre§ 147 AO, § 257 HGB
Geschäftsbriefe (versendet)6 Jahre§ 147 AO, § 257 HGB
E-Mails mit Geschäftsinhalt6 Jahre§ 147 AO
Verträge6 Jahre§ 147 AO
Sonstige steuerlich relevante Unterlagen6 Jahre§ 147 AO

Wann beginnt die Aufbewahrungsfrist?

Die Frist beginnt immer am Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist.

Beispiel:

📄 Rechnung ausgestellt am: 15. März 2025

📅 Fristbeginn: 31. Dezember 2025

🗓️ Aufbewahrung bis: 31. Dezember 2035 (10 Jahre)

Gilt die Frist auch für digitale Dokumente?

Ja — und das ist der Kern der GoBD. Digitale Dokumente müssen im Originalformat aufbewahrt werden:

Eine XRechnung muss als XML-Datei gespeichert bleiben — kein Ausdrucken und Wegwerfen
Eine ZUGFeRD-Rechnung muss als PDF/A-3 mit eingebettetem XML gespeichert bleiben
Eine per E-Mail empfangene Rechnung muss als E-Mail oder PDF gespeichert werden
Eingescannte Papierrechnungen müssen die Originale ersetzen können (Scan-Richtlinie beachten)
Dokumente dürfen nicht nachträglich verändert werden

Was passiert wenn die Frist nicht eingehalten wird?

Verwerfung der Buchführung

Das Finanzamt kann die gesamte Buchführung als nicht ordnungsgemäß verwerfen

Schätzung der Einkünfte

Das Finanzamt schätzt die Besteuerungsgrundlagen — meist zu Ihren Ungunsten

Bußgelder

Bis zu €250.000 bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Aufbewahrungspflicht

Strafrechtliche Folgen

Bei vorsätzlicher Vernichtung steuerlich relevanter Unterlagen

Wie RechnungNova die Fristen automatisch einhält

RechnungNova speichert alle Rechnungen automatisch GoBD-konform:

Jede Rechnung erhält eine kryptografische Prüfsumme (SHA-256) — Unveränderbarkeit nachweisbar
Aufbewahrungsfrist wird automatisch berechnet (Erstelldatum + 10 Jahre)
Rechnungen können während der Aufbewahrungspflicht nicht gelöscht werden
GoBD-Export als ZIP-Archiv mit Index-Datei (ab Business-Plan)
DATEV-Export für Ihren Steuerberater (ab Business-Plan)

Fazit

Die wichtigste Regel: Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden, Geschäftsbriefe 6 Jahre — immer im Originalformat. Mit RechnungNova ist die gesetzeskonforme Archivierung automatisch für alle Pläne — auch kostenlos.

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Alle Rechnungen GoBD-konform gespeichert — mit SHA-256 Prüfsumme, Aufbewahrungsfrist und Löschsperre. Kostenlos für alle Pläne.

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